Vor dem Unterricht

  • Die Schüler-/innen warten vor der jeweiligen Sporthalle (Schüler der 5. Jahrgangsstufe warten immer vor der Realschulhalle). Die Schüler-/innen betreten die Halle erst bei Anwesenheit des Lehrers!
  • Auf dem Weg zu den Hallen müssen die von der Lehrkraft besprochenen Wege benutzt werden. Dabei darf der Schüler/die Schülerin nicht auf einer Autoverkehrsstraße laufen, dies gilt insbesondere für den Weg zur Tischtennishalle!

Befreiung/Entschuldigung/Attest

  • Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht. Das gilt auch für Sportarbeitsgemeinschaften und Wahlfächer, für die sich Schüler-/innen einmal entschieden haben.
  • Für die Stunden 1-6 gilt immer Anwesenheitspflicht!
  • Eine Befreiung vom Sportunterricht am Nachmittag kann von den Eltern (ärztliches Attest!) bei der Schulleitung (Herr Wesemann!) schriftlich beantragt werden. Die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Sportlehrers ist für die Befreiung notwendig.
  • Die Sportlehrkraft muss über Krankheiten (z. B. Allergien, Asthma, Diabetes, Herzfehler, ….) schriftlich informiert werden. Ärztliche Atteste müssen vorgelegt werden.
  • Eine ärztliche Entschuldigung befreit nur von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht.
  • Elternentschuldigungen werden akzeptiert, wenn sie Datum, Dauer der Gültigkeit, Begründung und Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten und zu Beginn der Stunde vorgelegt werden.
  • In Ausnahmefällen ist das Nachreichen von Entschuldigungen gestattet, einzureichen in das Postfach des Sportfachlehrers.
  • Bei mehrfacher Elternentschuldigung kann die Sportlehrkraft ein ärztliches Attest verlangen.
  • Passive werden z.B. als Helfer beim Geräteauf- und abbau, Schiedsrichter, Hilfestellung, Protokollant, … in den Unterricht eingebunden.
  • Mädchen nehmen während ihrer Menstruation grundsätzlich am Sportunterricht teil.

Sportkleidung

  • Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur in vollständiger Sportkleidung möglich, das heißt mit Turnhemd oder T-Shirt, Turnhose oder Jogginghose, sowie Turnschuhen für den Sporthallenbereich (saubere Schuhe mit hellen Sohlen, keine Straßenschuhe!). Lange Haare müssen mit einem Haarband zusammengebunden werden.
  • Für den Sportunterricht im Freien werden feste Turnschuhe benötigt.
  • Schmuck, Uhren und Armbänder müssen aus Sicherheitsgründen vor dem Sportunterricht abgelegt werden (Verletzungsgefahr!). Dies gilt auch für Ohrringe und gepiercte Schmuckstücke (abkleben mit Tape ist möglich!).
  • Getragene Brillen müssen Kunststoffgläser enthalten. Bei Brillen mit echten Gläsern wird eine schriftliche Einverständniserklärung verlangt. Das Tragen spezieller Sportbrillen bietet einen besonderen Schutz vor Augenverletzungen.
  • Ersatzkleidung sollte man immer dabei haben. Insbesondere zur kalten Jahreszeit wird eine Jacke zum Überziehen benötigt.
  • Für den Schwimmunterricht werden Badehose und Duschutensilien gebraucht. Passive Schüler-/innen tragen eine kurze Hose, ein T-Shirt und Badeschlappen.
  • Hat ein Schüler/eine Schülerin während eines Schuljahres 3 Mal seine/ihre Sportsachen vergessen, so erhält er/sie eine Zusatzarbeit (z.B. Nacharbeit). Das Vergessen von Sportsachen nimmt negativen Einfluss auf die Fairness- und Kooperationsnote.

Wertsachen

  • In der Realschulhalle sind Wertgegenstände durch abgeschlossene Umkleidekabinen vor Diebstahl sicher.
  • In Schwimmbad, Hauptschulhalle und Tischtennishalle müssen Wertgegenstände in die jeweilige Sportstätte mitgenommen werden. Im Schwimmbad können auch die vorhandenen Wertschränke benutzt werden (1€-Münze erforderlich!).
  • Vergessene Wertgegenstände werden im Lehrerzimmer der Realschulhalle gesammelt und können bei der jeweiligen Sportlehrkraft abgeholt werden.

Sportunterricht

  • Die Schüler-/innen erscheinen pünktlich zu Stundenbeginn!
  • Wir ziehen uns zügig und leise in der Umkleidekabine um.
  • Getränke (nur Plastikflaschen) können in die Halle mitgenommen werden und sind an einem durch die Lehrkraft festgelegten Platz abzustellen. Nach Ansage der Lehrkraft kann eine Trinkpause während des Unterrichts erfolgen.
  • Alle Schüler-/innen nehmen auf den Bänken Platz und warten, bis die Lehrkraft die Anwesenheit überprüft.
  • Während des Sportunterrichts geht niemand in die Umkleidekabine!
  • Wer sich auf Toilette begibt, muss sich beim Lehrer abmelden. Wer dies nicht tut, entfernt sich unerlaubt vom Unterricht und ist nicht versichert.
  • Gegenstände, die nicht zum Sportunterricht gehören (z. B. Hefte, Bücher, Handys, …), dürfen nicht zum „Zeitvertreib“ auf der Bank mitgebracht werden.
  • Ausgegebene Materialien werden bei der Ausgabe gezählt!
  • Wer mit dem Aufbau oder Abbau von Geräten fertig ist, setzt sich auf die Bank (es wird noch nicht oder nicht mehr geturnt oder gespielt!)
  • Die aufgebauten Geräte dürfen erst benutzt werden, wenn die Lehrkraft dazu auffordert.
  • Sorgsamer Umgang mit Materialien (Beispiele!):
    • Kein Schüler/keine Schülerin darf sich auf einen rollenden Materialwagen (z.B. Mattenwagen, Tore, …) stellen/legen. (Materialwagen/Rollen sind während der Unterrichtsstunde im geschlossenen Geräteraum gelagert!)
    • Bälle dürfen nicht zu hart aufgepumpt werden.
    • Badmintonschläger dürfen nicht auf den Boden gelegt werden.
    • Mit den Tischtennisschlägern darf die Tischtennisplatte nicht berührt werden, an den Belägen darf nicht gezogen werden. Tischtennisschläger werden nicht in die Luft geworfen und dürfen nicht auf den Boden fallen gelassen, bzw. auf den Boden gelegt werden.
    • Tischtennisnetze werden wie folgt aufgeräumt: Das Netz wird nicht aus den Netzpfosten entnommen! Die Netzpfosten werden aufeinander gelegt. Das Netz wird ordentlich aufgerollt und mit dem Netz zuerst in der Netzhülle verpackt! (siehe Bilder!)

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  • Nach dem Verlassen des Kraftraumes wird das elektronische Steuergerät des Laufrades ausgeschaltet (Stecker ziehen!)
  • Auf Signal der Lehrkraft (z. B. Pfiff) herrscht absolute Ruhe (Erklärungen!)
  • Jeder legt sein eigenes Leibchen zusammen. Diese werden nach Farben geordnet auf einen Haufen gelegt, bzw. die Bänder nach Farben geordnet jeweils in ein Band eingehängt!).
  • Beim Einsammeln der Materialien wird überprüft, ob die benutzten Geräte noch funktionieren und vollständig (zählen!) sind.
  • Alle Geräte werden auf den für sie vorgesehenen Platz zurückgestellt. Dabei werden die Gerätepläne beachtet.
  • Wir gehen erst gemeinsam aus der Halle, wenn alles aufgeräumt ist.
  • Die Basketballkörbe sind in ihre Ausgangsposition zurückgestellt.
  • Getränkeflaschen werden alle mitgenommen!
  • Ausnahmeregelung: Für den Ausdauerlauf kann ein tragbarer mp3-Player zur musikalischen Unterstützung der sportlichen Leistung genutzt werden.

Verhalten

  • Motivierte und konzentrierte Teilnahme am Sportunterricht!
  • Einhalten der Regeln!
  • Schiedsrichterentscheidungen werden akzeptiert!
  • Fairness und Kooperation!
  • Gegenseitiges Helfen und Sichern!
  • Kaugummi kauen und essen ist in der Sporthalle untersagt!

Notengebung

  • Praktische Noten (mindestens 2 pro Halbjahr!) werden in den einzelnen Sportarten gegeben.
  • Theorienoten können in Form von mündlichen Abfragen, Vorträgen und Stegreifaufgaben gemacht werden (1 pro Schuljahr).
  • Die Fairness- und Kooperationsnote (1(2) pro Schuljahr) zählt insgesamt ein Drittel der gesamten Sportnote.

Nach dem Unterricht

  • Duschen nach dem Sportunterricht ist möglich. Die jeweiligen Schüler-/innen werden von der Sportlehrkraft früher (ca. 5min) in die Kabine gelassen.
  • Die Haare müssen unbedingt trocken gefönt werden (Schwimmen!). Im Winter sollte man nach dem Schwimmen eine Mütze/Kapuze tragen.
  • Es ist wünschenswert, dass sich die Schüler-/innen nach dem Sportunterricht waschen. Daher ist die Mitnahme eines Handtuchs zu empfehlen.
  • Schüler-/innen dürfen kein Glätteisen benutzen.
  • Der Schüler/die Schülerin, der/die als Letzter/Letzte die Kabine verlässt, prüft, ob alle Kleidungsstücke mitgenommen wurden und sich die Kabine in sauberem Zustand befindet. Die Lichter werden ausgemacht (Tischtennishalle und Hauptschulhalle!).
  • Die Lehrkraft gibt kurz vor Stundenende das Signal zum Verlassen der Halle.

Unfälle im Sportunterricht

  • Sollte es trotz aller Vorsicht, Rücksichtnahme und Fairness doch zu einem Unfall kommen, so muss der Unfall innerhalb von 3 Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Das Formblatt für die Unfallmeldung liegt im Sekretariat auf und wird von dort weitergeleitet, nachdem es vom betroffenen Schüler/der betroffenen Schülerin ausgefüllt worden ist.

Sportveranstaltungen

  • Die Teilnahme am Sporttag und den Bundesjugendspielen ist für alle Schüler-/innen verpflichtend. Ein Attest befreit nur von der aktiven Teilnahme der Veranstaltung.
  • Kann ein Schüler/eine Schülerin an einem Schulsportwettbewerb (z.B. „Jugend trainiert für Olympia“, „Hypolauf“, …) nicht teilnehmen, so muss er/sie dies der zuständigen Lehrkraft vorher (rechtzeitig!) mitteilen.

 

P. Seubert, Fachschaft Sport

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